COVID 19 - Investitionsprämie für Unternehmen

aws Investitionsprämie
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der aws Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leistet. Die Förderung ist ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Höhe der Förderung
- 14 % bei Investitionen im Bereich der der Ökologisierung (Wärmepumpen)
- Untergrenze 5.000 Euro (ohne USt.)
- Obergrenze 50 Mio. Euro (ohne USt.)
Antragsstellung
- Förderantrag muss zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden
- Investition muss vor dem 01.03.2021 begonnen und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden
Förderanträge können ab 01. September 2020 bis 28. Februar 2021 über den
aws Fördermanager gestellt werden.
Förderfähige Kosten
- Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl min. 3,8)
- Wärmequellenanlagen (Erdkollektoren, Tiefenbohrungen, Grundwasserbrunnen)
- Pufferspeicher und Anlagenregelung
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen finden Sie auf der Webseite des Austria Wirtschaftsservice.